(I) ALLGEMEINES
  1. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Leistungen nur aufgrund dieser Bedingungen; Abweichungen hievon bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung. Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

(II) VERTRAGSABSCHLUSS/AUFTRAG
  1. Soweit sich aus unseren schriftlichen Offerten nichts anderes ergibt, sind alle Anbote freibleibend.
  2. Der Vertrag (Auftrag) gilt als endgültig zustande gekommen, wenn wir nach Erhalt eines Auftrages eine Auftragsbestätigung absenden und der Kunde diese firmenmäßig unterzeichnet retourniert.
  3. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Schreib- und Rechenfehler, berechtigen uns nach unserer Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise/Leistungen.

(III) PREISE/RECHNUNGSLEGUNG
  1. Unsere Preise sind freibleibend; sie verstehen sich netto ohne Abzug.
  2. Sollten sich der Auftragsumfang oder unsere Leistungen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen ändern, sind wir einseitig zur Preisberichtigung berechtigt; dies gilt insbesondere, wenn vom Kunden nach Vertragsab- schluss die quantitativen oder qualitativen Anforderungen geändert werden.
  3. Unsere Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit erstellt.
  4. Die Rechnungslegung erfolgt generell nach Leistungs- ende; wir sind jedoch berechtigt, jeden Monatsletzten einen unseren bisherigen Leistungen entsprechenden Teilbetrag fällig zu stellen.

(IV) LEISTUNGSZEIT
  1. Die Leistungszeit beginnt mit dem Tag des Vertrags- schlusses, nie jedoch vor völliger Klärung aller Einzel- heiten der Ausführung durch den Kunden.
  2. Bei besonderen Verhältnissen (Streik, techn. Ausfall, etc.) oder Fällen höherer Gewalt sind wir von unseren terminlichen Zusicherungen entbunden.
  3. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen, in Verzug ist; Ansprüche des Kunden wegen Verzugs- schäden sind ausgeschlossen.
  4. Für Änderungen von Qualitäts- oder Quantitäts-Anforderungen des Kunden steht uns - auch bei fixem Termin - eine angemessene Frist offen.

(V) LEISTUNGSUMFANG
  1. Der Inhalt der von uns übernommenen Leistungs- verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung (Auftrag).
  2. Vertraglich nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu entlohnen.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.
  4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die mit ihm bestehende Geschäftsverbindung werblich verwerten,
    z.B. im Rahmen einer Referenzliste.

(VI) ZAHLUNG
  1. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von 7 (sieben) % als vereinbart.
  2. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diesbezüglich kann uns selbst kein Leistungsverzug zur Last gelegt werden.
  3. Bei umfangreicher Leistung gebührt uns eine ange- messene Vorauszahlung von mind. einem Drittel des vereinbarten/zu erwartenden Gesamtentgelts.
  4. Wir sind befugt, unsere Forderungen gegen Forderungen des Kunden aufzurechnen. Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderung aufzurechnen, ist ausgeschlos- sen, außer seine Forderung ist schriftlich anerkannt oder durch Gerichtsurteil rechtskräftig zugesprochen.
  5. Zahlungen sind zum vereinbarten Termin fällig. Ohne gesonderte Abmachung sind Rechnungen bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleis- tungsansprüchen ist unzulässig. Durch Gewährleis-tungsansprüche wird die Fälligkeit der Zahlung nicht hinausgeschoben.
  7. Wir sind berechtigt, Zahlungen nach unserem Ermessen für fällige Verpflichtungen aller Art, somit auch für Mahn- spesen aus der Verfolgung unserer Ansprüche, sonstige Spesen, Auslagen für Aufenthaltsnachforschungen, Zinsen bzw. Verzugszinsen und zuletzt für Kapitals- beträge zu verwenden.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, uns für den Fall des Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies gilt für die tarifmäßigen Kosten bzw. die branchenüblichen Verrechnungssätze eines Inkasso- büros, welche sich aus der Verordnung des Bundes- ministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Ver- gütungen, zuletzt BGBL 1996/141, ergeben, sowie für die Kosten eines Rechtsanwaltes nach dem Rechts- anwaltstarifgesetz bzw. den autonomen Honarar-Richtlinien (AHR) für Rechtsanwälte.

(VII) RÜCKTRITT
  1. Wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen säumig ist, sind wir - unter Androhung des Rücktritts und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist - berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten. Dies auch dann, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren (Vorverfahren, Ver- fahren nach dem URG) eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

(VIII) SONSTIGES
  1. Erfüllungsort für Leistung (Lieferung) und Zahlung ist Wels/Oberösterreich.
  2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Wels vereinbart.